AUSLÄNDER- UND EINBÜRGERUNgSRECHT


RECHTSSTELLUNG NICHTDEUTSCHER MITBÜRGER

AUSLÄNDER- UND EINBÜRGERUNGSRECHT

Als Rechtsanwältin in Köln Ehrenfeld bin ich seit dem Jahr 2000 auf das Migrationsrecht spezialisiert. 

Dabei bin ich sowohl im Bereich des Aufenthaltsrechts, als auch im Einbürgerungsrecht tätig. Die verschiedenen Aufenthaltstitel - Visum (sowohl Privat-, als auch Geschäftsvisa), Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU und andere – haben verschiedene Rechtsgrundlagen. Zudem sind auch die unterschiedlichen Voraussetzungen  zur Genehmigung von Erwerbstätigkeit (Arbeitserlaubnisverfahren und Arbeitsmigration) in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt.

Neben der Neufassung der sogenannten Ausbildungsduldung wurde zum 01.01.2020 die sogenannte Beschäftigungsduldung eingeführt.

Auch das ab März 2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz betrifft Regelungen in Gesetzen und Verordnungen.

Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Vorschriften werde ich Sie zielorientiert beraten. 

Planen  Sie einen längeren Auslandsaufenthalt? 

Dann lassen Sie sich von mir beraten, damit Sie dadurch nicht den Verlust Ihres Aufenthaltsrechts durch den Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung riskieren. 

Ist Ihr Aufenthaltsstatus in Gefahr? Droht gar die Ausweisung und/oder Abschiebung?  

Oder möchten Sie das Einreiseverbot nach einer in der Vergangenheit erfolgten Abschiebung bzw. Ausweisung nachträglich befristen lassen?

 

 

 

 

 

Beabsichtigen Sie die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis?

Zu den Voraussetzungen des unbefristeten Aufenthaltsrechts berate ich Sie ebenso, wie zur Einbürgerung, also der Beantragung des deutschen Passes - mit oder ohne doppelte Staatsbügerschaft. 

Möchten Sie ein Familienmitglied aus dem Ausland hierher nachziehen lassen? – Gerne berate ich Sie zu den  Voraussetzungen von Ehegattennachzug  und Familienzusammenführung

Praktisch bedeutsam ist, unter welchen Voraussetzungen der ausländische Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhält, das auch bei einer Trennung/Scheidung weiter fortbesteht.  

Im Fall einer Scheidung können Sie sich kompetent von der mit mir in Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwältin Andrea Groß (info@kanzlei-gh.de) anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.

 

Selbstverständlich vertrete ich Ihre Interessen sowohl gegenüber den Ausländerbehörden, als auch vor den Verwaltungsgerichten bundesweit.


Früher ist besser

Vermeiden Sie Fehler.

Unüberlegte Angaben  gegenüber den Ausländerbehörden können weitreichende, negative Konsequenzen haben. Dies kann etwa als Verstoß gegen Mitwirkungspflichten gewertet werden und sogar  zur  Nichterteilung der Aufenthaltsgenehmigung führen (etwa nach § 25 Absatz 3 Satz 2 Aufenthaltsgesetz) -  Kontaktieren Sie mich gerne.


"Die  Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2012


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