Jeder, gegen den ein Strafverfahren geführt wird, sollte unbedingt widersprüchliche Angaben vermeiden - denn dies wirkt sich regelmäßig negativ aus und kann zu höheren Strafen führen.
Zuletzt hat sich dies wieder in dem Strafprozess gegen die Pressefotografen gezeigt, in dem der Sänger Herbert Grönemeyer als Zeuge über die Begegnung am Flughafen Köln/Bonn im Jahr 2014 ausgesagt hatte.
Das Gericht hat eine Strafe verhängt, die über der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft lag. Dies ist in der Praxis eher selten und dürfte auch mit den widersprüchlichen Angaben zusammen hängen, die die Angeklagten gemacht hatten. Ein wichtiger Schritt zur Vermeidung widersprüchlicher Aussagen ist, den Inhalt der Ermittlungsakte zu kennen. Das Recht der Verteidigung, Einsicht in die Akte zu nehmen, ist gesetzlich festgeschrieben, § 147 Strafprozessordnung. Von diesem Recht sollte daher unbedingt Gebrauch gemacht werden.